Das jüngst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebene Merkblatt zur A1-Bescheinigung hat für reichlich Verunsicherung gesorgt. Daher haben wir unseren VDR-Rechtsexperten Prof. Dr. Tobias Ehlen gebeten, die Situation noch einmal einzuordnen.
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Der VDR empfiehlt in Übereinstimmung mit Travel Managern und Visa-Dienstleistern die A1-Bescheinigung grundsätzlich zu beantragen und mitzuführen, beziehungsweise zumindest die Vorabbeantragung nachweisen zu können. Schwere Sanktionen gegen Unternehmen und Unannehmlichkeiten für die reisenden Personen sind in der Praxis bekannt, wenn es zu Kontrollen in EU-Mitgliedsstaaten kommt und keine A1-Bescheinigung vorgelegt werden konnte. Es obliegt letztlich der Risikoeinschätzung jedes Unternehmen selbst, wie die Umsetzung erfolgt. Der VDR setzt sich weiterhin für die Ausnahme von Geschäftsreisen zur A1-Bescheinigungspflicht in Berlin und Brüssel ein.