Satzung, Beitragsordnung, Beitrittserklärung
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AUSZUG AUS DER SATZUNG
§ 1 Name und Sitz
Der Verband führt den Namen "Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)" und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Der Verband ist überparteiisch und auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet. (...)
§ 2 Zweck
Der Verband nimmt die Interessen von Geschäftsreisenden im Allgemeinen und seiner Mitglieder im Besonderen wahr. Er befasst sich mit Belangen, der Deutschen Wirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene in den Bereichen Geschäftsreisen, Meetings/Events (oder Veranstaltungen) und geschäftlicher Mobilität. Er ist bestrebt, die Ansichten und Wünsche seiner Mitglieder zu vertreten sowie wichtige Entwicklungen im Bereich Geschäftsreisen zu erkennen und im Interesse der Mitglieder zu unterstützen. (...)
§ 3 Tätigkeiten
- Kontinuierliche Professionalisierung des Managements geschäftlicher Mobilität,
- Förderung moderner Methoden des Managements geschäftlicher Mobilität, insbesondere unter Qualitäts- und Kostengesichtspunkten zum Wohle der Geschäftsreisenden und ihrer Unternehmen,
- Förderung des kontinuierlichen Dialogs zwischen Anbietern und Kunden,
- allgemeine Positionierung und Profilierung des Managements geschäftlicher Mobilität und dessen Aufgabe,
- Erbringung von Leistungen für alle Mitglieder,
- Weiterbildung. (...)
§ 4 Arten der Mitgliedschaft
- Ordentliche Mitglieder
- Außerordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- Passive Mitglieder
- Fördermitgliedschaften
(...)
§ 5 Antrag auf Mitgliedschaft
Der Antrag für die Aufnahme in den Verband ist in Textform an das Präsidium zu richten, (...)
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt nach vorhergegangener Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres;
- (...)
§ 8 Organe des Verbands sind
- die Mitgliederversammlung
- das Präsidium
§ 10 Präsidium
Das gewählte Präsidium besteht aus vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Mitgliedern:
- einer Präsidentin / einem Präsidenten (ordentliches Mitglied)
- einer Vizepräsidentin / einem Vizepräsidenten (ordentliches Mitglied)
- zwei weiteren ordentlichen Präsidiumsmitgliedern
- zwei außerordentlichen Präsidiumsmitgliedern
(...)