Verzögerung bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie nicht zielführend

CSR | Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)

Die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) wurde von der EU eingeführt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu vereinheitlichen und zu erweitern. Die Regelung verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen ab dem Geschäftsjahr 2025 umfassende Berichte über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit vorzulegen. Ziel ist es, Investoren, Verbrauchern und Stakeholdern transparente Informationen bereitzustellen.

Die Union spricht sich entschieden gegen die Umsetzung der CSRD aus und begründet dies mit ihrer Einschätzung, dass die Richtlinie zu bürokratisch, zu komplex und mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sei. Angesichts der fehlenden Mehrheit der derzeitigen Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist eine Realisierung dieses Gesetzesvorhabens unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen ungewiss.

Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) kritisiert den deutschen Gesetzgeber, der die Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie zu lange herausgezögert hat. Dies stellt zum einen die Glaubwürdigkeit Deutschlands im europäischen Dialog in Frage und führt zum anderen zu Unsicherheiten bei den Unternehmen. Denn ein Großteil der Unternehmen, die ab Januar 2025 berichtspflichtig wären, haben mit der Umsetzung der Vorgaben begonnen und sind bereits gut vorbereitet. Mit Blick auf den Kapitalmarkt ist dieser Prozess somit längst angestoßen und wird weiter gehen. Das Ausbleiben einer gesetzlichen Regelung hemmt jedoch die angestrebte Harmonisierung und belastet Unternehmen, die auf EU-Märkten agieren, mit zusätzlicher Komplexität.

Gleichzeitig ergibt sich ein Zielkonflikt: Die Wirtschaft steht durch Klimakrise, geopolitische Spannungen und eine fragile Konjunktur unter Druck, während Nachhaltigkeitsinitiativen wie die „CSRD“ zusätzlichen Aufwand und Investitionen erfordern. Die Union beziffert die Umsetzungskosten für die Nachhaltigkeitsrichtlinie auf jährlich 1,5 Mrd. Euro. Dem entgegen stehen geschätzte Folgekosten durch den Klimawandel von ca. 40 Mrd. Euro pro Jahr für Deutschland bis 2050. (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kosten-klimawandel-2170246)

Ein klarer Rahmen für mehr Planungssicherheit

Der VDR sieht die CSRD als Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften und wichtiges Instrument, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Die Richtlinie bietet klare Strukturen für die Berichterstattung und hilft, ökologische und soziale Verantwortung strategisch mit wirtschaftlichem Erfolg zu verbinden. Unternehmen können sich durch eine proaktive Berichterstattung nicht nur von der Konkurrenz abheben, sondern erhöhen dadurch auch ihre Attraktivität für Investoren und als Arbeitsgeber für die Generation Z. Gleichzeitig weist der VDR darauf hin, dass die bisherigen Regelungen nur einen Teil der ganzheitlichen Prozesskette abdecken. Für den Bereich „Geschäftsreisen“ (Scope 3.6) fehlen verbindliche Berechnungsstandards, die zu erheblichem Aufwand und Unsicherheiten für Unternehmen hinsichtlich der Richtigkeit ihrer Daten führen. Ohne klare und transparente Vorgaben besteht das Risiko, dass die Umsetzung der CSRD-Anforderungen nicht die gewünschte Wirkung erzielt.

Der VDR plädiert daher für eine Ergänzung der gesetzlichen Regelungen, die alle relevanten Prozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung abdecken und klare, einheitliche Standards schaffen. Denn durch eindeutige und leicht umsetzbare Vorgaben wird die CSRD nicht nur ein Werkzeug für mehr Nachhaltigkeit, sondern bietet auch eine praktikable Lösung für Unternehmen jeder Größe. Es liegt nun an der Politik, die CSRD-Richtlinie pragmatisch und rechtzeitig umzusetzen. Gleichzeitig sollten Unternehmen die Verzögerung als Chance begreifen und freiwillig Berichte nach CSRD-Standards erstellen. Dies stärkt Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in einem Umfeld, in dem ökologische und soziale Kriterien zunehmend als Standard gelten. Fest steht, dass die CSRD nach dem finalen Beschluss der EU-Kommission im Sommer 2024 auch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

VDR-Mitgliedsunternehmen haben sich schon längst auf den Weg gemacht Geschäftsreiseemissionen zu reporten und konnten hier, trotz aller Unsicherheiten, bereits viel Expertise aufbauen. Der Prozess ist angestoßen, ganz gleich wann die Formalitäten für Deutschland definiert sind. Der VDR als Plattform für Anbieter und Nachfrager der geschäftlichen Mobilität wird den Prozess in der Praxis aber auch im politischen Dialog weiter vorantreiben. Unser Ziel ist es, praxisnahe Lösungen zu fördern, die den Weg für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wirtschaft ebnen.

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