Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem aktuellen Schreiben die ab Jahresbeginn 2025 geltenden Spesensätze für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen veröffentlicht.
Die Länder-Tabelle des Finanzministeriums ist im BMF-Schreiben ab Seite 4 in der "Übersicht über die ab 1. Januar 2025 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland" dargestellt. Fettgedruckt kennzeichnet sind dabei die Änderungen gegenüber 2024.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Innerhalb Deutschlands gelten weiterhin die bekannten Pauschalen von 14 bzw. 28 Euro.