Die Gesetzesänderung im § 25 des Umsatzsteuergesetztes zur Margenbesteuerung ist bereits in Kraft, noch immer ist jedoch unklar, welche Leistungen bei Geschäftsreisen betroffen sind. VDR-Vizepräsidentin Inge Pirner wies im Bundesfinanzministerium auf die Probleme mit der Neuregelung hin.
Als Vertretung des Geschäftsreisebereiches nahm Pirner neben dem Deutschen Reiseverband (DRV) an dem Gespräch zu den nach wie vor offenen Fragen teil. „Der zuständige Referatsleiter, mit dem bereits ein Austausch Mitte des letzten Jahres stattgefunden hatte, erkennt sehr wohl die strittigen Themen und Unklarheiten auf Seiten der Anbieter bezüglich der Rechnungsstellungen und der Nachfrager hinsichtlich der Verträge“, sagt Pirner. Dringender Handlungsbedarf bestehe bei der Klärung, wie weit der Begriff „Reise“ überhaupt gehe und was diese beinhalten müsse, um unter die Margenbesteuerung zu fallen. Auch wie Vermittlertätigkeiten klar definiert werden können, um den Vorsteuerabzug nach wie vor zu gewährleisten, sei offen. Praxisbeispiele sollen dem Finanzministerium dabei helfen, die Problematik mit den Ländern zu diskutieren und ein BMF-Schreiben zu erstellen. „Die Hoffnung ist nun, dass dies noch im 1. Halbjahr 2020 geschieht. Wir werden mit unserer Expertise zu Geschäftsreisen weiter in die Gespräche einbezogen,“ so Pirner weiter. Für einen von mehreren Verbänden geforderten Nichtanwendungserlass sehe das Ministerium nach wie vor keinen Spielraum.
Der VDR verweist im politischen Berlin bereits seit längerer Zeit auf die Probleme, die mit der Neuregelung des § 25 UStG auf den Geschäftsreisebereich und damit auf die deutsche Wirtschaft zukommen.