Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) fordert von der Europäischen Union eine Ausnahmeregelung für Geschäftsreisen von der sogenannten A1-Bescheinigung. Ziel der VDR-Initiative ist es, bürokratische Prozesse und damit verbundene hohe Kosten in den Unternehmen, bei den Sozialversicherungen wie auch bei den kontrollierenden Behörden zu vermeiden. VDR-Präsident Christoph Carnier und Hauptgeschäftsführer Hans-Ingo Biehl erläuterten in Brüssel Gabriele Bischoff MdEP (SPD) die Position des Verbandes.
„Als Berichterstatterin des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten begleitet Frau Bischoff das Gesetzgebungsdossier während des gesamten Verfahrens im Europäischen Parlament. Wir haben in einem konstruktiven Gespräch darauf hingewiesen, dass sich der aktuelle bürokratische Aufwand durch die A1-Bescheinigung lähmend auf die Unternehmen auswirkt. Frau Bischoff stimmte mit uns überein, dass die von uns vorgeschlagene Ausnahme von Geschäftsreisen bis zu 14 Tagen eine sinnvolle Arbeitserleichterung auf beiden Seiten wäre: bei den Unternehmen wie auch bei den Kontrollbehörden“, sagte VDR-Präsident Christoph Carnier in Frankfurt.
Zum Hintergrund: Seit dem Wirksamwerden der EU-Verordnung (VO) - EG - 883/2004 müssen Arbeitgeber bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter in der EU deren Sozialversicherungszugehörigkeit durch eine mitgeführte A1-Bescheinigung belegen. Mitarbeitern ohne A1-Dokument droht nicht nur ein Zutrittsverbot am Zielort, sondern auch – besonders in der Schweiz – eine Strafe in vierstelliger Höhe.
„Die Information an den zuständigen Versicherungsträger sowie die Ausstellung der Bescheinigung, die zudem immer tagesaktuell sein muss, führen zu einem hohen administrativen Aufwand in den Unternehmen, der in Zeiten digitaler papierloser Prozesse nicht nachvollziehbar ist und der die europäische Wirtschaft und einen funktionierenden EU-Binnenmarkt behindert“, so Carnier weiter.
Der VDR schlägt daher vor, reine Geschäftsreisen von der A1-Pflicht auszunehmen. Ziel der Ausnahmeregelung soll sein, Geschäftsreisen im Sinne des VDR vollständig von der Nachweispflicht zu befreien, um einen effektiven Bürokratieabbau in den Unternehmen, den Sozialversicherungen und den Kontrollbehörden zu erreichen.
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