Die deutschen Krankenkassen stellen auf Grundlage des zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens wieder A1-Bescheinigungen für entsandtes Personal aus. Dies gab der Spitzenverband der deutschen Krankenkassen GKV bekannt, wie der Visumdienst Visumpoint mitteilte.
Die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten demnach weiterhin. Die A1-Bescheinigung ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu beantragen. Demzufolge gilt bei Entsendungen die A1-Bescheinigung weiterhin als Nachweis für eine Beschäftigung.
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