Mit der Entscheidung vom 26. Juli 2018 bestätigt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az I ZR 64/17) die 2017 in Kraft getretene Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung". Damit haften Betreiber von W-LAN Hotspots nicht mehr für illegale Downloads von Nutzern dieser Internetzugänge. Dieses höchstrichterliche Urteil sichert den im letzten Jahr über das Hauptstadtbüro erzielten Lobbyerfolg des VDR verbindlich ab. Gemeinsam mit anderen Verbänden hatten wir intensiv auf die politischen Entscheider eingewirkt, das Telemediengesetz zu liberalisieren. Die Begründung: Geschäftsreisende sind zwingend darauf angewiesen, unterwegs Zugang zum Internet zu haben, beispielsweise in Flughäfen, Konferenzzentren, Hotels, Bahnhöfen und Gaststätten. Zwar können W-LAN Betreiber nach dem Urteil zur Sperrung bestimmter Inhalte verpflichtet werden, nach BGH Auslegung reicht es dazu aber aus, den Zugang per Passwort zu verschlüsseln. Damit sind die bisherigen Betreiber auf der sicheren Seite, viele, die bislang noch gezögert haben, werden sicher zeitnah weitere W-LAN Zugänge anbieten.
Das erfolgreiche Lobbyprojekt ist ein gutes Beispiel für die politische Arbeit des VDR. Nach Beschlussfassung des Präsidiums beschränken wir die politische Arbeit nicht mehr auf Reise- oder Tourismusthemen. Vielmehr kümmern wir uns als Wirtschaftsverband für geschäftliche Mobilität um alle Gesetzgebungsbereiche, die für Unternehmen und ihre Geschäftsreisenden von Bedeutung sind. Politische Interessenvertretung ist schließlich für die Unternehmen ein wichtiger Grund für Ihre Mitgliedschaft im VDR.
Übersicht der Briefe aus Berlin