Wegweiser Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit & Mobilität: wie passt das zusammen?

Das Aufgabenspektrum des Travel- und Mobilitätsmanager ist stetig im Wandel. Vor 15 Jahren war das Thema Nachhaltigkeit ein "nice to have" und ist neben tagesaktuellen Herausforderungen und dem Kostendruck, meist mit niedriger Priorität behandelt wurden. Das sieht heute schon anders aus. Warum ist das so? Neben gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein geändert. Nachhaltigkeitsberichte und ein klares Statement der Geschäftsführung zu ESG-Themen gehören zum guten Ton. Umweltbewusstes Engagement ist für das Employer Branding unabdingbar und dies muss sich auch in den eigenen Richtlinien u.a. zu Geschäftsreisen widespiegeln.

Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) beschäfigt sich seit 2006 mit dem Thema "klimaschonende Geschäftsreisen" und hat das Ziel "die geschäftliche Mobilität zu erhalten und gleichzeitig die Klimaziele zu unterstützen". Geschäftliche Mobilität ist kein Selbstzweck, sondern trägt für die Exportnation Deutschland essentiell zum wirtschaftlichen Erfolg jedes Unternehmens bei. Aber nicht jede Reise ist notwendig, die Pandemie hat uns gelehrt, dass digitale Alternativen sehr gut funktionieren.

8 Schritte zur klimaschonenden Geschäftsreise

Wie bekommt man Nachhaltigkeit und geschäftliche Reisen nun zusammen und wo fängt man an? Dafür hat der VDR das 8-Schritte Modell entwickelt: von der Reiseentscheidung, hin zur Planugn und Buchung, der eigentlichen Reise, bis zur Abrechnung sowie der anschließenden Berechnung des CO2-Fußabdruckes, dem Einkauf von Reiseleistungen und Steuerung des Gesamtprozesses. Klicken Sie sich durch die Kapitel und erhalten Sie wichtige Anregungen zur Umsetzung im Unternehmen.

Weiterführende Informationen

  • Regulatorische Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene

    Es tut sich was, und Unternehmen sollten nicht nur, sondern müssen vor dem Hintergrund verschärfter Klimaschutzgesetze und Anforderungen auf EU-Ebene Transparenz in Ihre Treibhausgas-Emissionen bringen. Dies betrifft auch Dienstreisen, den eigenen Fuhrpark, geleaste Dienstfahrzeug sowie  Strom für E-Fahrzeuge und das Pendeln. Das Gesetz dahinter tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) der EU ist dann verpflichtend für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, und zwar rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023. 

    Dazu kommt ab 2023 noch das Lieferkettengesetz, welches im Bereich geschäftliche Mobilität neue Anforderungen bei der Auswahl von Dienstleistern unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten stellt. Zusätzlcih finden sich eine Reihe weiterer Ziele und Verpflichtungen weltweit und in Deutschland, die herangezogen werden sollten (z.B. UN-SDG oder Klimagesetz in D).

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