Dienstradleasing funktioniert ähnlich wie Dienstwagenleasing − nur mit Fahrrädern und E-Bikes statt Autos. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihr Wunschrad über den Arbeitgeber und sparen dabei. Wie das funktionieren kann, zeigt die Barmer in Zusammenarbeit mit JobRad.
Welches Rad kann bei der Barmer geleast werden?
Welchen Preis darf das Rad haben?
- Kaufpreis zwischen € 750 - € 10.000
Wie viele Räder dürfen geleast werden?
- im Abstand von 3 Jahren jeweils zwei Räder
Versicherung und Service:
- Die BARMER übernimmt die Kosten für die JobRad-Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie und trägt den Beitrag für die JobRad-Inspektion.
- Es besteht die Möglichkeit freiwillig den „JobRad FullService“ abzuschließen. Diese Differenz wird von den Beschäftigten selbst gezahlt.
Wie lange läuft das Leasing?
Welche Auswirkung hat die Gehaltsumwandlung?
- Durch die Gehaltsumwandlung zahlen „Jobradler“ weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld und Rente, sodass es zu Abschlägen kommt. Der Umfang hängt vom individuellen Gehalt und den Entwicklungen der Sozialgesetzgebung ab und kann nicht pauschal beziffert werden.
- Die Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing wirkt sich nicht auf die Freibeträge der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge aus. Bei z.B. Elternzeit, längerer Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf der Bezüge oder Zahlung von Ruhegehaltsbezügen, entfällt der Vorteil über die Gehaltsumwandlung. Die Leasingraten sind in solch einem Fall privat von den Mitarbeitenden zu zahlen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit, greift unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber-Ratenschutz.
Was muss versteuert werden?
- Bei der Nutzung von JobRad ist ein geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises zu versteuern.
Was hat die Barmer im Vorfeld getan?
- Dienstvereinbarung abgeschlossen
- Ausschreibung
- Umsetzung im Unternehmen