Vertraulichkeitserklärung für Gäste des VDR

Sie sind zu einer VDR-Veranstaltung als Gast eingeladen und wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Wir bitten Sie, über Informationen rund um die Veranstaltung Vertraulichkeit zu wahren. Bitte bestätigen Sie uns die damit verbundene Vertraulichkeitserklärung im Vorfeld.


Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) ist Deutschlands größtes Netzwerk für geschäftliche Mobilität – unabhängig, ob es um Geschäftsreisen per Bahn, Flugzeug, Mietwagen etc. geht. Zu unseren Mitgliedsunternehmen gehört die ganze Bandbreite: Konzerne, mittelständische Unternehmen, Organisationen sowie Dienstleister aus dem Geschäftsreisemanagement. 

1. Als Gast des VDR habe ich Folgendes zur Kenntnis genommen:

Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen beim Aufbau und der Professionalisierung ihres Mobilitätsmanagements insbesondere durch 

  • Informations- und Erfahrungsaustausch in offener und vertraulicher Weise 
  • Identifikation und Aufbereitung der zukunftsweisenden und strategischen Themen 
  • Frühzeitiges Erkennen und Bewerten von Entwicklungstrends 
  • Erarbeiten von aussagekräftigen Benchmarks 
  • Erstellen und Verbreiten von Leitfäden, Checklisten und WhitePapers zu Kernthemen des Mobilitätsmanagements 

Der VDR verfolgt seine Ziele in dem durch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland vorgegebenen Rahmen. Eine Zusammenarbeit aller oder einzelner Mitglieder ist deshalb nur möglich, wie es das jeweils geltende Wettbewerbsrecht zulässt und mit den gegenüber Dritten eingegangenen Geheimhaltungsverpflichtungen vereinbar ist. 

2. Als Gast des VDR verpflichte ich mich, alle Informationen, Daten und/oder Unterlagen, die 

  • ich im Rahmen des VDR über Mitglieder andere Gäste und deren Unternehmen erhalte oder in Form von Gesprächszusammenfassungen oder Protokollen selbst erzeuge oder 
  • im VDR erarbeitet werden und nicht zur Verwendung gegenüber Dritten vorgesehen sind, 

gegenüber Dritten geheim zu halten und sie wie eigene Betriebsgeheimnisse zu schützen. 

Davon ausgenommen sind Informationen, Daten und Unterlagen, die allgemein bekannt geworden sind, von Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung rechtmäßig erlangt wurden oder für die das betreffende VDR-Mitglied einer Bekanntgabe schriftlich zugestimmt hat. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt ebenfalls nicht, wenn soweit ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu einer Offenlegung der erhaltenen Informationen, Daten und/oder Unterlagen gezwungen werde. 

Als Dritte gelten nicht meine Vorgesetzten und Mitarbeiter sowie andere meinem Unternehmen angehörende und mit den Themen Travel bzw. Mobilitätsmanagement befasste Personen, die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder aufgrund sonstiger schriftlicher Vereinbarung einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die dieser Geheimhaltungsvereinbarung mindestens gleichwertig ist. 

3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer meines Gast-Status im VDR hinaus. 

4. Sollte ich von einem anderen VDR-Mitglied eingeladen worden sein, ist mir bekannt, dass dieses Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern sowie Gästen des VDR bzw. den jeweiligen Unternehmen für die Einhaltung meiner Geheimhaltungsvereinbarung einsteht. 

5. Auf die VDR-Datenschutzerklärung wurde ich hingewiesen. (www.vdr-service.de/datenschutz

 


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