Mit Unverständnis hat der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, Kommunen das Recht einzuräumen, Übernachtungen von Geschäftsreisenden mit einer „Bettensteuer“ zu belegen.
„Geschäftsreisende mit einer Art Standortsteuer zu bestrafen entbehrt jeder Logik: Jeder Reisende zahlt ohnehin auf Schritt und Tritt in vielfältige Steuertöpfe des Staates ein. Warum obendrein allein die Tatsache einer Übernachtung die kommunale Abgabe zur Folge haben kann, erschließt sich nicht. Es ist zu hoffen, dass Kommunen mit attraktivem Wirtschaftsstandort sich jetzt nicht darauf stürzen, übernachtende Geschäftsreisende dafür zur Kasse zu bitten. Hier findet geschäftlicher Austausch von Wirtschaftsunternehmen statt, und die Reise dient einem unternehmerischen Zweck“, sagte Inge Pirner, Vizepräsidentin des VDR am Donnerstag.
Die Erhebung einer solchen „Bettensteuer“, die es bisher für privat Reisende gab, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt auf Dienst- und Geschäftsreisen ausgeweitet. Bei rein rechtlicher Betrachtung mag es fraglich erscheinen, warum privat Reisende eine solche Bettensteuer zu entrichten haben, Geschäftsreisende jedoch nicht. „Aber allein der Zeitpunkt, zu dem diese Zusatzabgabe ermöglicht wird, ist haarsträubend unsinnig: Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ist der so wichtige direkte Austausch unter Geschäftspartnern deutlich eingeschränkt. Telekonferenzen sind ein wichtiger Behelf, aber die Spontaneität und Produktivität geschäftlicher Meetings sollte vielmehr Grund genug sein, Geschäftsreisen zu fördern, statt sie mit ,Strafgebühren‘ zu belegen“, fuhr Pirner fort.
Nicht nur würden Hoteliers dazu herangezogen, für die öffentliche Hand Steuern einzutreiben, was zu mehr Aufwand und damit Mehrkosten führen würde. Unternehmen könnten ihrerseits darüber nachdenken, Übernachtungen einzusparen, was das Plus durch die zusätzliche Bettensteuer in ein Minus der Hotelumsätze verwandeln könnte, denn die Abgabe bedeutet nur Kosten ohne Mehrwert.
Sie hoffe, sagte Pirner weiter, dass Kommunen sich jetzt nicht auf die falsche Fährte einer vermeintlich intelligenten Lösung, Einnahmen zu generieren, locken lassen. „Es ist gewiss plausibel angesichts der zunehmenden Aufgaben von Kommunen, ihre Einnahmequellen einer sehr grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. Aber es kann nur kontraproduktiv sein, elementar wichtige Handlungsfelder wie den geschäftlichen Austausch mit Zusatzabgaben zu belegen, statt Anreize zu schaffen, dass die Räder des Wirtschaftskreislaufs wieder in Schwung kommen“, fasste sie zusammen.