Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Abgaben für Flugtickets

Flug | Airport | Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)

Nach mehrmonatiger Verschiebung hat das Bundeskabinett nun, Anfang November, die sogenannte Luftsicherheitsgebührenänderungsverordnung beschlossen. Kern der Reform ist die Anhebung der Obergrenze der Gebühr von zunächst zehn auf 15 Euro pro Passagier. Dieser Betrag wird von den Fluggesellschaften eingezogen und auf den Ticketpreis aufgeschlagen. Erhoben wird die Gebühr hauptsächlich für die Sicherheitskontrollen und das entsprechende Personal an den Flughäfen. Die Höhe wird durch das Bundesinnenministerium festgelegt und richtet sich nach dem Passagieraufkommen des Flughafens und den jeweiligen Kosten für die Kontrollen, die unter Aufsicht der Bundespolizei durchgeführt werden.

Sowohl für die Unternehmen und deren Geschäftsreisenden als auch für die Flugverkehrsbranche kommt die Anhebung zu keinem günstigen Zeitpunkt. Deutschland ist angesichts der hohen Gebühren- und Abgabenlast bei der Erholung des Luftverkehrs nach der Pandemie bereits europäisches Schlusslicht. Insbesondere im Flugsektor müssen sich die Unternehmen nach Corona mit stark gestiegenen Kosten im Zuge geringerer Kapazitäten und steigender Energie- und Personalkosten auseinandersetzen. Daher übt der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) Kritik an diesem Vorhaben. Denn es entstehen dadurch weitere Kosten, auf die Unternehmen keinen Einfluss nehmen können. „Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ergeben sich dadurch Nachteile im internationalen Wettbewerb. Eine wirtschaftlich attraktive und gut funktionierende Infrastruktur in der Luft wie am Boden ist notwendig für Unternehmen und deren Geschäftsreisende“, betont VDR-Präsident Christoph Carnier.

Im Zuge höherer Tarifabschlüsse sind die Personalkosten bereits in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während die Luftsicherheitskosten im Jahr 2019 bei den meisten Flughäfen noch bei fünf bis sieben Euro lagen, haben sich diese pro Passagier seitdem durchschnittlich mehr als verdoppelt. Dies zeigt die Auswertung des Bundesverbands der deutschen Fluggesellschaften (BDF). Insbesondere die kleineren Flughäfen verzeichnen seitdem einen massiven Kostenanstieg.

Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass der bisher erlaubte Höchstsatz von zehn Euro bereits bei vielen deutschen Flughäfen, wie Frankfurt, Berlin oder auch Düsseldorf auf den Ticketpreis aufgeschlagen wird. Sollte es zu einer weiteren Preissteigerung kommen, könnte dies zudem dazu beitragen, dass Geschäftsreisende in Grenzregionen zunehmend die Flughäfen der Nachbarstaaten als günstigere – aber durch die längere Anreise auch weniger nachhaltigere Alternative – nutzen. Bereits jetzt liegt die durchschnittliche Auslastung deutscher Flughäfen mit 78 Prozent zum Vor-Corona-Jahr unter dem Niveau europäischer Nachbarn.

Somit bremsen zusätzliche staatliche Belastungen die Erholung des Luftverkehrs und treffen damit auch die Geschäftsreisenden und die sie entsendenden Unternehmen negativ. „Für die geschäftliche Mobilität bleibt das Flugzeug unverzichtbar. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie ist hierbei relevant. Daher sind weitere Preissteigerungen nicht akzeptabel“, sagt VDR-Geschäftsführer Jens Schließmann und bedauert, dass die zahlreichen Vorschläge aus der deutschen Luftverkehrsbranche zur Optimierung der Gebührenverordnung von der Politik bislang nicht angenommen worden seien.

Allerdings ist die Verordnung noch durch den Bundesrat zustimmungspflichtig – hier soll Mitte Dezember eine finale Entscheidung getroffen werden. Hier könnte es noch Widerstand aus einigen Bundesländern geben.

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