Die sogenannte A1-Bescheinigung, die sicherstellen soll, dass im EU Ausland tätige Arbeitnehmer in ihrem Heimatland sozialversichert sind, entwickelt sich für Geschäftsreisende mehr und mehr zum Bürokratiemonster. Einige Mitgliedsstaaten verlangen diesen Nachweis nämlich zunehmend auch für Manager, selbst wenn diese nur zu Kongressen, Teilnahme an Tagungen, Messebesuchen oder Besprechungen ins Gastland einreisen. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Sowohl die Anzahl der Kontrollen als auch das Bußgeldvolumen sind in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Darauf hat zuletzt das Handelsblatt in einem größeren Artikel (6. Juni 2019) hingewiesen. Travelmanager sind zu Recht wegen dieser Bürokratiefalle besorgt.
Wegen der großen Bedeutung des Themas für Mitglieder des VDR, hat das Hauptstadtbüro eine vertiefte Recherche der Rechtslage unternommen und ein Lobbykonzept entwickelt. Im Kern geht es darum, Ausnahmeregelungen oder Freistellungen für Geschäftsreisende zu erreichen und diese insoweit von im Ausland tätigen Arbeitnehmern abzugrenzen.
Das Europäische Parlament hatte in der Debatte über einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission eine Definition von Dienstreisen vorgelegt. Dieser wurde in einem informellen Dialogprozess (Trilog) zwischen der Europäischen Kommission, Vertretern des Parlamentes und Vertretern der Mitgliedstaaten (Ministerrat) weiterentwickelt. Allerdings konnte wegen des Widerstandes einiger Mitgliedstaaten keine finale Einigung erzielt werden. Der Diskussions- und Entscheidungsprozess ist wegen der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai derzeit unterbrochen und wird im Herbst fortgesetzt.
Präsidium und Geschäftsführung des VDR entwickeln derzeit eine eigenständige Definition von Geschäfts- und Dienstreisen aus Sicht des Verbandes. Diese werden wir als Hauptstadtbüro, in Abstimmung mit der europäischen Interessenvertretung, nach der Sommerpause aktiv in den Prozess in Brüssel einspeisen und versuchen, dafür die Unterstützung der Bundesregierung zu gewinnen.
Der Kampf hat begonnen, wird allerdings wegen der laufenden Neuorganisation der europäischen Institutionen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin gilt es in den Unternehmen, den Vorschriften Genüge zu leisten, so schwer dies auch fällt.
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